Fragen der Frontal 21 Redaktion an Patientenanwalt Dr. Kirchhoff
Zur Sendung vom 17.02.2015
"Häufig erleben wir, dass Patienten gegenüber nach einer Krankenhausinfektion pauschal
behauptet wird, Infektionen seien schicksalhaft", berichtet der renommierte Patientenanwalt
Burkhard Kirchhoff. "Sie sind es nicht." Schicksal sei, ob man in einer hygienisch
gut organisierten Klinik behandelt werde oder in einem Krankenhaus mit großen Problemen
-
Redaktion Frontal 21: Wie groß ist die Gefahr einer Infizierung?
Patientenanwalt Dr. Kirchhoff: Dieses Risiko hängt von der Art des Eingriffes, der
individuellen Risikosituation des Patienten und von der Qualität der Hygiene-
Redaktion Frontal 21: Worauf sollte ich in der Klinik achten?
Patientenanwalt Dr. Kirchhoff: Als Patient ist es schwierig, sich über die Qualität
der Hygiene und der Infektionssicherheit eines Krankenhauses zu informieren. Formale
Aspekte wie die Teilnahme am Krankenhausinformationssystem (KIS) oder an einem regionalem
MRSA-
Redaktion Frontal 21: Kann ich mich über die Klinik vorher informieren?
Patientenanwalt Dr. Kirchhoff: Man kann sich eine Klinik vor einem Eingriff ansehen,
wobei man resistente Keime und Fehler in der Hygiene-
Redaktion Frontal 21: Was tun, wenn ich klagen will?
Patientenanwalt Dr. Kirchhoff: Den Verlauf genau dokumentieren, Fotos der Entwicklung einer Wunde machen, Namen von Zeugen notieren, ein "Tagebuch" zum Verlauf führen. Nicht in Panik verfallen, wichtig ist es, gesund zu werden. Die Klärung der Erfolgsaussichten einer Klage sollte dann anschließend in Ruhe durch einen auf dem Gebiet der Krankenhausinfektionen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen, der dann die erforderlichen Schritte empfiehlt. Der Anwalt klärt regelmäßig auch die meist problemlose Kostenübernahme durch einen Rechtschutzversicherer.
Redaktion Frontal 21: Wie groß sind die Erfolgschancen bei einer Klage?
Patientenanwalt Dr. Kirchhoff: Die Chancen für die Patienten haben sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Wir prüfen in den Verfahren gegen die Kliniken immer zwei Aspekte: Die Frage der Verantwortlichkeit für die Infektion als solche (beherrschbares Risiko). Zum Zweiten die Frage, ob rechtzeitig auf die Infektion reagiert und diese leitliniengerecht behandelt wurde.
Nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gehört die Umsetzung der KRINKO-